Kampf gegen steigende Mieten in Berlin

Steigenden Mieten in Berlin den Kampf angesagt

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Trotz der Mietpreisbremse steigen in Berlin die Mieten immer weiter. Im Kampf gegen weitere Mietsteigerungen, hat die Berliner Stadtentwicklungssenatorin Lompscher  jetzt weitere Maßnahmen angekündigt.

Wir werden den Mietanstieg stoppen oder begrenzen

Gegen immer weiter steigende Mieten in Berlin will Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) nun gesetzliche Schlupflöcher so weit wie möglich stopfen. „Wo wir rangehen können, gehen wir ran“, sagte sie am Sonntagabend im rbb.

In der RBB Abendschau räumte die Senatorin ein, die Möglichkeiten des Berliner Senats seien auf Sozialwohnungen und Städtische Wohnungen begrenzt, aber Sie versicherte:

Dort werden wir den Mietanstieg entweder stoppen oder zumindest dämpfen

Eine neue Kooperationsvereinbarung gebe es mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften: Zum eine soll die Modernisierungsumlage nicht nur auf neun, sondern auf sechs Prozent begrenzt werden. Außerdem wolle man „warmmietenneutrale Modernisierungen – also nicht mehr umfassend ‚alles was man machen kann‘ und das die Miete erhöht“, so Lompscher weiter. Außerdem soll bei den landeseigenen Wohnungen darauf geachtet werden, dass der Anteil bezahlbarer Wohnungen nicht nur erhalten bleibt, sondern durch Neubau und Ankauf deutlich wächst. Rot-Rot-Grün will bis Ende der Legislaturperiode 55.000 neue Wohnungen in den Landesbesitz bringen, 30.000 davon durch Neubau.

Steigenden Mieten in Berlin den Kampf angesagt

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Mietpreisbremse

>Alle Fakten

Das Ziel der Mietpreisbremse: Durch die das Mietrechtsnovellierungsgesetz („Mietpreisbremse“) soll der Anstieg der Mieten gesetzlich begrenzt und geregelt werden.

Wann trat diese in Kraft: 1. Juni 2015 trat die Mietpreisbremse in Kraft.

Was ist die Mietpreisbremse?: Bei Neuvermietungen sollen Mieten in gefragten Gegenden nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Kostet eine Wohnung zum Beispiel bisher 5,50 Euro pro Quadratmeter und die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 6,00 Euro, dann darf der Vermieter bis auf 6,60 Euro raufgehen- auch wenn er in dem Viertel eigentlich mehr rausholen könnte. Doch: Wenn bisher zehn Euro erhoben werden pro Quadratmeter, müssen Mieten nicht gesenkt werden, auch wenn die Vergleichsmiete sechs Euro beträgt. Es gilt also Bestandsschutz. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann dem örtlichen Mietspiegel entnommen werden.

Gibt es Schlupflöcher im Gesetz? Es gibt keine Kontrolle, ob das Gesetz eingehalten wird. Die Vermieter können straffrei überhöhte Mieten fordern. Eine Korrektur ist nur möglich, wenn Mieter sich bei den Vermietern wegen der überhöhten Miete beschweren und notfalls dafür auch vor Gericht ziehen. Voraussetzung ist, dass sie die vorherige Miethöhe kennen. Leider ist dies nur sehr selten der Fall.

Fazit: Die Mietpreisbremse wirkt fast nicht und hat Ihr Ziel, Mieten gesetzlich zu begrenzen, verfehlt. Einige Vermieter probieren, wie weit sie die Miete in die Höhe treiben können. Werden sie erwischt, hat dies für die Vermieter rückwirkend keine Folgen.

Quelle:RBB-Online