Auf den ersten Blick erscheinen Immobilien als eine sehr ernste Angelegenheit. Da es auch witziges und kurioses in der Welt der Immobilien gibt, möchte ich Ihnen heute hier einige „Funfacts“ aus der Welt der Immobilien vorstellen und freue mich, wenn Sie mit mir gemeinsam schmunzeln.
Immobilienmakler wissen, Grundbucheinträge können immer wieder übernommen werden. So gehört dieser Tatbestand zu einem kuriosen Immobilienwissen: Ein Mann aus Brandenburg hatte ein Grundstück erworben, zu dem im Grundbuch eine Pflicht vermerkt war. Ein auf dem Grundstück gelegener Entwässerungsgraben soll in vorgegebenen Zeitabständen vom Grundstückseigentümer gereinigt werden. Der Käufer ging auf die Suche und konnte den Graben nicht entdecken. Mittlerweile waren an dieser Stelle Häuser erbaut worden. Makler wissen, dass der neue Eigentümer diesen Eintrag im Grundbuch nicht ändern kann. Lediglich die Erben des ehemaligen Eigentümers könnten erklären, dass diese Eintragung nichtig ist. Daher wird die Pflicht zur Reinigung des Grabens weiterhin im Grundbuch vermerkt bleiben.
Ganze 1,56 qm beträgt die Fläche eine „Wohnung“ in Paris. Zwar betrug die Grundfläche „sogar“ganze 4qm, doch durch bereinigund um die Dachschrägen, schrumpfte der tatsächlich zur Verfügung stehende Wohnraum auf 1,56 qm. Die monatlichen Mietkosten dafür betrugen 300 Euro.Dies ergab einen qm-Preis von 192 Euro! Der Mieter verklage die Vermieterin auf Schadensersatz – und Recht bekommen.
Vetrauen Sie den Angaben auf dem Energieausweis ? Nur 20 Prozent der befragten Verbraucher, antworteten in einer Studie mit „Ja“. Hier gibt es also noch deutlichen Aufklärungsbedarf, denn dieses Misstrauen ist unangebracht: Die Messverfahren, zu den Daten im Energieausweis sind nämlich genormt. Zudem darf der Energieausweis immer nur von zertifizierten Personen ausgestellt werden. Weitere Informationen zum Energieausweis, erhalten Sie z.B. bei der Verbaucherzentralle.
Manche Begriffe sind aus heutiger Sicht eher ungewöhnlich. Was hat es zum Beispiel mit der Auflassungsvormerkung auf sich? Hat der Käufer sich für ein Objekt entschieden, lässt der Notar die sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen. Damit ist es nur dem über die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragenen Käufer möglich, die Immobilie zu erwerben. Der Begriff Auflassung gehört zum kuriosen Immobilienwissen. Im Mittelalter existierten keine Grundbücher, damals gab es nur Käufer und Verkäufer. Makler wissen, ein Objekt wurde durch die Auflassung übergeben. Der Verkäufer öffnete Fenster und Türen, damit der Käufer das Objekt übernehmen konnte. Dieser schloss die Türen und Fenster wieder und die Übergabe der Immobilie war abgeschlossen.