Verkauf einer Mietwohnung, wie oft darf besichtigt werden?

Frage:

Eine vermietet  Wohnung soll verkauft werden. Morgen kommen die ersten Interessenten zu einer Besichtigung. Müssen Sie jetzt ständig Besichtigungen der Wohnung zulassen?

Antwort

Eigentumswohnungen sind derzeit sehr gefragt. Interessenten gibt es nicht nur für den Eigenbedarf. Viele Käufer nutzen vermietete Immobilien als Kapitalanlage. Für Sie als Mieter bedeutet ein Verkauf der Wohnung natürlich reichlich Trubel. Möchten Sie die Wohnung selber kaufen? Dann sollten Sie sich mit Ihrem Vermieter in Verbindung setzen. Ein Vorkaufsrecht als Mieter haben Sie allerdings nur in Ausnahmefällen.

 

Haben Sie kein Interesse an einem Eigentumserwerb, müssen Sie Ihren Vermieter beim Verkauf ein Stück weit unterstützen. Sie sind nämlich verpflichtet, dem Vermieter bei berechtigtem Interesse Zugang zur Wohnung zu verschaffen. Aber keine Sorge. Dies bedeutet nicht, dass Ihr Vermieter alle zwei Tage mit fremden Leuten unangekündigt in Ihren vier Wänden erscheinen darf.

Als Mieter haben Sie das Hausrecht in der Wohnung, auch wenn sie jemand anderem gehört. Ihr Vermieter darf die Wohnung nur mit Ihrer Zustimmung betreten. Eine Ausnahme gilt nur für echte Notfälle wie einem Wasserrohrbruch oder Zimmerbrand. Möchte er sein Eigentum Kaufinteressenten präsentieren, muss er den Termin eine angemessene Zeit vorher ankündigen und mit Ihnen abstimmen.

Besichtigung Mietwohnung

PIX1861 / Pixabay

 

Sie sollten darauf bestehen, dass der Vermieter bei der Besichtigung anwesend ist. Oder Sie sollten sich die Besucher namentlich benennen lassen und deren Ausweise kontrollieren. So können Sie sicherstellen, dass niemand unberechtigt in Ihr Reich eindringt. Die Begehung der Wohnung sollte auch nicht zu lange dauern. Je nach Größe der Wohnung sollten 30 bis 45 Minuten ausreichen.

Eine genaue Regelung über die Anzahl der Besuche existiert nicht. Vereinbart Ihr Vermieter alle zwei Wochen einen Termin mit Ihnen, werden Sie dies aber wohl hinnehmen müssen. Im Einzelfall können es auch mal mehr Termine sein. Natürlich müssen Sie diesen Zustand aber nicht die nächsten zwei Jahre dulden. Wird Ihr Vermieter die Wohnung nicht los, sollte er seine Preisvorstellungen überdenken. Zieht sich der Verkauf sehr lange hin, kann die Grenze der Zumutbarkeit für Sie als Mieter überschritten werden.

Übrigens: Auch Kaufinteressenten dürfen nicht einfach die Wohnung mit Ihrem Mobiliar fotografieren. Nur wenn Sie ausdrücklich zustimmen, dürfen Bilder geknipst werden. Andernfalls würden die Besucher unzulässig in Ihre Privatsphäre eingreifen. Sie können dies untersagen und verlangen, dass die Bilder gelöscht werden.