Für diese Betriebskosten müssen Mieter zahlen

Viele Mieter können sich freuen. Die Betriebskosten sinken dank gefallener Preise für Öl und Gas. Heizen und die Versorgung mit Warmwasser werden daher oft günstiger. Doch Heizung und Warmwasser sind nicht die einzigen Posten in der Betriebskostenabrechnung.




Betriebskosten Überblick

Wasser

Neben dem Warmwasserverbrauch wird auch der Verbrauch von Kaltwasser abgerechnet. Nach Angaben des Mieterbundes erfolgt die Abrechnung oft nach dem Verteilerschlüssel „Wohnfläche“. Nur im Neubaubereich muss verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

Grundsteuer

Auch an der Grundsteuer müssen sich Mieter beteiligen. In der Betriebskostenverordnung taucht dieser Posten mit der etwas umständlichen Bezeichnung „laufende öffentlichen Lasten des Grundstücks“ auf.

Hauswart

Haus-, Treppen- und Straßenreinigung, Gartenpflege, Überwachung der Heizung, der Warmwasser-versorgung und des Fahrstuhls; das sind typische Aufgaben des Hausmeisters. Die Kosten dafür kann der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung geltend machen. Ist der Hausmeister auch für Reparaturen oder Verwaltungsarbeiten im Haus zuständig, gehört dies aber nicht in die Betriebskostenabrechnung.




Müllbeseitigung

Die Ausgaben für die Müllabfuhr tauchen in der Betriebskostenabrechnung ebenfalls meist auf. Aber Achtung: Nicht rechtens ist es laut Deutschem Mietschutz Bund, Kosten für die Beseitigung von Bauschutt oder Sperrmüll abzurechnen.

Sach- und Haftpflichtversicherungen

Kosten für Versicherungen des Gebäudes können an die Mieter weitergegeben werden. Hierunter fallen zum Beispiel Policen gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, aber auch Haftpflichtver-sicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug.

Allgemeinstrom

Die Stromkosten für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile wie den Zugängen, Fluren, Treppen, Kellern und Bodenräumen zahlt nicht allein der Vermieter. Hieran beteiligen sich in der Regel alle Mieter.

Straßenreinigung und Schornsteinfeger

Die von der Gemeinde erhobenen Gebühren und die Kosten für die Säuberung der Straßen und Fußwege können Vermieter auf die Mieter umlegen. Gleiches gilt für die Kosten des Winterdienstes und Ausgaben für den Schornsteinfeger.

Ein kritischer Blick auf die Betreiebskostenabrechnung kann sich für jeden Mieter lohnen. Denn laut dem Deutschen Mieterbund sei gut die Hälfte der Abrechnungen falsch.