NEWS: Mietpreisbremse in München für unwirksam erklärt

Mietpreisbremse durch Amtsgericht in München für unwirksam erklärt

  • Ein Amtsrichter erklärte die mietpreisbremse in München für nichtig
  • Kläger argumentierten, dass Ihre Mieter in der Münchner Maxvorstadt durch die Mietpreisbremse niedriger sein müsste
  • Bereits jetzt arbeitet das Justizministerium an einer Neufassung, um mögliche Unsicherheiten in Zukunft zu vermeiden




Vor knapp zwei Jahren ist die Mietpreisbremse in Bayern in Kraft getreten und viele Mieter erhofften sich Erleichterungen  auf dem Wohnungsmarkt. Doch durch zu vielen Ausnahmen und im Gesetz und Schlupflöchern für Vermieter, ist seither wenig von Enstannung zu sehen.

Gericht kippt Mietpreisbremse in München

vanna44 / Pixabay / Gericht kippt Mietpreisbremse in München

Zwei Mieter aus der Maxvorstadt sind nun vor das Landgreicht gezogen. Die Kläger wohnen seit Juni 2016 in einer ca. 100m² großen Wohnung und bezahlen 20 EUR Kaltmiete pro qm. Nimmt man sich den aktuellen Mietspiegel zur Hand, kommt man auf eine ortsübliche Vergleichsmiete von 13,78 EUR. Laut der Mietpreisbremse darf die geforderte Miete aber nur 10 Prozent darüber liegen. Demnach dürfte der Vermieter  nur 1516 EUR statt der jetzigen 2000 EUR verlangen. Der Zuständige Richter Christian Stadt hat Ihre Klage nun teilweise abgwiesen,  mit der Begründung der Freistaat habe bei der Umsetzung des Gesetzes Fehler gemacht. Die Mietpreisbremse sei in München nichtig! “ Welche Tatsachen für München als dem größten und wichtigsten Wohnungsmarkt in Bayerns Bewertung der Landesregierung eingeflossen sind, lässt sich aus der Verordnungsbegründung nicht entnehmen“ Der zuständige Richter verweist bei hier auf eine Entscheidung auf des Bayrischen Verfassungsgerichtshofs vom letzten April, der diese Mängel ebenfalls benannte.

Welche Auffassung nun die nächste Gerichtliche Instanz vertritt bleibt abzuwarten. Darauf wollen einige aber nicht warten. So fordert die Münchener SPD eine sofortige Nachbesserung durch die Staatsregierung!